In den Bereichen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie der Hauswirtschaft werden für die Abnahme von Prüfungen von Personen Gebühren nach dieser Verordnung erhoben, soweit nicht besondere Vorschriften bestehen.
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In den Bereichen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie der Hauswirtschaft werden für die Abnahme von Prüfungen von Personen Gebühren nach dieser Verordnung erhoben, soweit nicht besondere Vorschriften bestehen.