Gesetze / Prüfungsberichtsverordnung
PrüfbV§ 40 Entwicklung der Ertragslage
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Pr%C3%BCfbV%202015/40#abs-1 (1) Die Entwicklung der Ertragslage des Instituts ist zu beurteilen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Pr%C3%BCfbV%202015/40#abs-2 (2) Auf der Basis der Unterlagen des Instituts ist auch über die Ertragslage der wesentlichen Geschäftssparten zu berichten; dabei sind jeweils die wichtigsten Erfolgsquellen und Erfolgsfaktoren gesondert darzustellen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Pr%C3%BCfbV%202015/40#abs-3 (3) Mögliche Auswirkungen von Risiken auf die Entwicklung der Ertragslage sind darzustellen; dies gilt insbesondere für Zinsänderungsrisiken.