Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / PrüfStAufsKostenVO NRW · GV. NRW. S. 870

Verordnung zu den Kosten für die Aufsicht über die Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen

5 Normen · ausgefertigt 26.11.2009 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1
  3. § 2
  4. § 3
  5. § 4
  6. § 5

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    02.12.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 02.12.2014, Artikel 13

    GV. NRW. S. 870

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Quelle des Nachweises: Landesrecht Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de).