Gesetze / Post-Schlichtungsverordnung
PostSchliV§ 17 Zugangsvermutung
Stand: 19.07.2024
Schriftstücke, die auf Veranlassung der Schlichtungsstelle durch einen Postdienstleister im Inland an eine Partei übermittelt werden, gelten mit dem vierten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugegangen.