Gesetze / Postgesetz PostG 1998 § 1 Zweck des Gesetzes Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 19.07.2024. Zur aktuellen Fassung → Zweck dieses Gesetzes ist es, durch Regulierung im Bereich des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.