Gesetze / Planungssicherstellungsgesetz

PlanSiG

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 01.01.2024

Bund5 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PlanSiG/7#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PlanSiG/7#abs-2 (2) Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2029 außer Kraft.

§ 6