Gesetze / Planungssicherstellungsgesetz
PlanSiG§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 01.01.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PlanSiG/7#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PlanSiG/7#abs-2 (2) Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2029 außer Kraft.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 7 PlanSiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Köln, 25.06.2021 – 18 L 362/21Zitiert von 9
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.