Gesetze / Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten
PharmTAG§ 3
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PharmTAG/3#abs-1 (1) Die Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung eine der Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 nicht vorgelegen hat, die staatliche Prüfung nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 nicht bestanden oder die Ausbildung nach § 2 Abs. 2 nicht abgeschlossen war.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PharmTAG/3#abs-2 (2) Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn nachträglich die Voraussetzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 weggefallen ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PharmTAG/3#abs-3 (3) Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn nachträglich eine der Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 weggefallen ist.