Gesetze / Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
PharmStV§ 6
Stand: 10.06.2019
Unberührt bleiben futtermittelrechtliche Vorschriften, nach denen Stoffe als Futtermittel oder als Zusatzstoffe zu Futtermitteln in den Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen.