Gesetze / Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin
PharmAusbErprobV§ 5 Übergangsregelung
Stand: 10.06.2019
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.