Gesetze / Landesrecht Bayern / Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
PfleWoqGArt 18 Beratung
Stand: 25.08.2026
Die zuständigen Behörden informieren und beraten auf Anfrage die Bewohnerinnen und Bewohner oder Mieterinnen und Mieter von selbstgesteuerten ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Betreuten Wohngruppen für Menschen mit Behinderung über ihre Rechte und Pflichten.