Gesetze / Pflegefachassistenzgesetz
PflFAssG§ 48 (zukünftig in Kraft)
Stand: 01.11.2025
Für § 48 PflFAssG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.