Gesetze / Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung

PflFAssAPrV

(XXXX) §§ 1 bis 10 (zukünftig in Kraft)

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 10.06.2026

Bund

Für (XXXX) §§ 1 bis 10 PflFAssAPrV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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