Gesetze / Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung
PferdewMeistPrV§ 5 Anforderungen und Prüfungsinhalte
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PferdewMeistPrV/5#abs-1 (1) Der Prüfling soll nachweisen, dass er die Haltung, den Einsatz und die Zucht von Pferden, die Ausbildung von Pferden und Kunden sowie sonstige Dienstleistungsangebote einschließlich des jeweils damit verbundenen Einsatzes von Arbeitskräften, Maschinen, Geräten, Betriebseinrichtungen und Betriebsstoffen planen, durchführen und beurteilen kann. Hierbei soll der Prüfling zeigen, dass er die entsprechenden Maßnahmen qualitätsorientiert und wirtschaftlich unter Beachtung von Anforderungen des Marktes, berufsbezogenen Rechtsvorschriften, der Erfordernisse des Tierschutzes und des Tierwohls, des Umwelt- und Naturschutzes, der Arbeitssicherheit, der Nachhaltigkeit sowie des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes durchführen kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PferdewMeistPrV/5#abs-2 (2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte: