Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin
PfWirtAusbV 2010§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 10.06.2019
Der Ausbildungsberuf Pferdewirt/Pferdewirtin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.