Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau
PersDienstLAusbV§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau
PersDienstLAusbVStand: 10.06.2019
Die Ausbildung dauert drei Jahre.