Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAO§ 31 Sachliche Zuständigkeit
Stand: 10.06.2019
Für die Ausführung dieses Gesetzes und der nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen ist die Patentanwaltskammer zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAOStand: 10.06.2019
Für die Ausführung dieses Gesetzes und der nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen ist die Patentanwaltskammer zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist.