Gesetze / Landesrecht Bayern / Prüfungsordnung zur Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte in der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung
POSozKV§ 37 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2012 in Kraft.