Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Polizeiorganisationsgesetz
POG NRW§ 21 In-Kraft-Treten, Berichtspflicht(weggefallen)
Stand: 26.08.2026
Für § 21 POG NRW liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.