Gesetze / Preisangabenverordnung
PAngV§ 4 Pflicht zur Angabe des Grundpreises
Stand: 28.05.2022
Wird zitiert von 49
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 29.01.2015 – I-2 U 29/14
- OLG Karlsruhe, 09.07.2024 – 14 UKl 1/23
- OLG Hamburg, 31.08.2023 – 5 U 99/20Zitiert von 1
- BGH, 10.11.2016 – I ZR 29/15Wettbewerbsverstoß: Preisangabenrichtlinie als alleinige unionsrechtliche Grundlage der Preisangabepflicht; Werbung ohne Preisangabe für das beworbene Produkt; Preisauszeichnungspflicht bei Werbung im Schaufenster durch Präsentation der Ware; Anwendbarkeit der UGP-Richtlinie - HörgeräteausstellungZitiert von 15
- OLG Schleswig, 04.03.2026 – 6 U 33/25
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2025 – OVG 1 B 8/21
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.10.2025 – I ZR 183/24Zulässigkeit der Bewerbung eines Kaffeeprodukts mit Preisermäßigung - Jacobs KrönungZitiert von 5
- LG Bochum, 02.10.2025 – 14 O 5/25
- OLG Karlsruhe, 27.08.2025 – 6 U 12/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 PAngV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PAngV%202022/4#abs-1 (1) Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit dem Gesamtpreis identisch ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PAngV%202022/4#abs-2 (2) Wer als Unternehmer Verbrauchern lose Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat lediglich den Grundpreis anzugeben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PAngV%202022/4#abs-3 (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf