Gesetze / Landesrecht Bayern / Polizeiaufgabengesetz
PAGArt 6 Ausweispflicht des Polizeibeamten
Stand: 25.08.2026
Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt.