Gesetze / Landesrecht Bayern / Polizeiaufgabengesetz
PAGArt 102 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PAG/102#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1978 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PAG/102#abs-2 (2) Art. 101 tritt mit Ablauf des 25. Mai 2028 außer Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 24. August 1978 (GVBl S. 561). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.