Art 19 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/P2B-VO/19#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/P2B-VO/19#abs-2 (2) Sie gilt ab dem 12. Juli 2020.