Gesetze / Landesrecht Brandenburg / OWiZustV · GVBl.II/93, [Nr. 13] S.98
Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden nach dem Dritten Teil des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, nach dem Passgesetz und nach dem Personalausweisgesetz (Ordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung - OWiZustV)
4 Normen · Ausgangsfassung vom 16.02.1993 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
19.10.2010 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Oktober 2010 (GVBl.II/10, [Nr. 69])
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.