Gesetze / Landesrecht Sachsen / OHT-Biosphärenreservatsverordnung

OHTBRVO

Anlage 4 (zu § 3 Absatz 3)

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Beschreibung der Grenzen des Europäischen Vogelschutzgebietes „Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“

Das Europäische Vogelschutzgebiet wird wie folgt abgegrenzt:

1. Im Westen

Von Groß Särchen (Wulke Ždžary) verläuft die Schutzgebietsgrenze an der Bundesstraße 96 (B 96) entlang bis Ortsausgang Wartha (Stróža). An der Kreuzung der B 96 mit der Kreisstraße 9221 (K 9221) folgt sie dieser Straße in Richtung Steinitz (Ščeńca) bis zum Durchlass über den Abflussgraben von den Kuptewuhteichen. Die Grenze folgt dem Abflußgraben bis zum Damm zwischen Kaolinteich und Großem Altteich. Sie folgt dann dem Damm und dem Weg nach Osten in Richtung Neu-Steinitz (Nowa Ščeńca), schwenkt am Ostufer des Steinbruchteiches nach Süden und folgt diesem Weg bis zum Ortsverbindungsweg von Neu-Steinitz (Nowa Ščeńca) nach Königswartha (Rakecy). Die Grenze folgt diesem Ortsverbindungsweg nach Süden, schwenkt nach 450 m auf den nach Osten abzweigenden Waldweg und folgt diesem Weg. Nach 390 m schwenkt die Grenze auf den nach Süden verlaufenden Waldweg, folgt diesem Weg auf 1.200 m und schwenkt auf den Weg nach Südosten und folgt diesem 100 m. Die Grenze schwenkt hier auf den nach Südwesten abzweigenden Waldweg, folgt diesem 260 m und schwenkt dann auf den nach Norden verlaufenden Waldweg bis zur „Hermsdorfer Straße“, der sie bis zur nächsten Wegekreuzung folgt. Dort folgt die Grenze dem Weg nach Johnsdorf (Jeńšency) bis zur südlichen Waldkante an der Weißen Lehde und schwenkt nach Osten entlang der Waldkante bis zur S 101. Die Grenze folgt der S 101 über Neuoppitz (Njeradk) bis zum Abzweig des Ortsverbindungsweges Oppitz (Psowje) – Droben (Droby) in Oppitz (Psowje). Die Grenze folgt diesem Weg bis zur Ortslage Droben, schwenkt südlich der Stallanlage auf die Straße nach Osten bis zur Kreuzung mit der S 106 und weiter nach Süden bis zur Kreuzung mit der K 7212 in Lomske (Łomsk).

2. Im Süden

Von der Kreuzung der S 106 mit der K 7212 folgt die Grenze der K 7212 von Lomske (Łomsk) nach Crosta (Chróst) bis zum Abzweig der Ortsverbindungsstraße Crosta (Chróst) – Brehmen (Brěmjo) und weiter entlang dieser Straße bis zur ehemaligen Bahnunterführung. Von hier verläuft die Grenze am nördlichen Fußpunkt des Bahndammes nach Osten bis zur Bahnunterführung der K 7210 nördlich von Brehmen (Brěmjo). Weiter verläuft die Grenze am Nordrand der K 7210 bis in die Ortslage Sdier (Zdźěr) zur B 156 und von dort am Westrand der Straße in Richtung Norden bis in Neusärchen (Nowe Zdźarki) zur Kreuzung mit der S 101. Die Grenze folgt nun der S 101 über Särchen (Zdźar) und Klix (Klukš) bis zur Kreuzung mit der S 109 südlich Brösa (Brězyna). Die Grenze überquert die S 109 und folgt der K 7223 am Nordrand bis zur Brücke über den Graben vom ehemaligen Altteich zum Kotitzer Wasser. Die Grenze folgt nun dem Nordufer des Grabens bis zur Mündung in das Kotitzer Wasser und weiter dem Westufer des Kotitzer Wassers nach Südosten. An der Mündung der Ritschka überquert die Grenze das Kotitzer Wasser rechtwinklig zum Stromstrich und folgt der Ritschka bis ca. 50 m nördlich der Brücke des Verbindungsweges Kleingleina – Böhmers Gut. Hier schwenkt die Grenze nach Norden bis zum Löbauer Wasser und dann weiter um den Auwald Guttau (Hučina), über die Purschwitzer Wiesen wiederum entlang des Löbauer Wassers und etwa 250 m entlang des Alten Fließes bis zur waldbestandenen Halde des Tontagebaues. Von dort folgt die Grenze der westlichen Waldkante nach Norden und dem Wirtschaftsweg an dieser Waldkante bis auf die Betonstraße. Dieser Betonstraße folgt sie zuerst nach Nordwesten und dann nach Norden bis zur S 109. Sie folgt der S 109 ca. 930 m nach Osten, schwenkt nach Süden bis zum Alten Fließ, folgt diesem und dann dem zweiten Graben von Osten bis zur S 110. Die Grenze folgt der S 110 an deren Ostseite (etwa 700 m) nach Süden und dann dem zweiten nach Nordosten führenden Weg über die Lusatia hinaus bis zur S 109 und weiter der S 109 nach Nordosten bis zur Kreuzung mit der K 8471. Von dort verläuft die Grenze an der S 109 bis durch die Ortslage Steinölsa (Kamjeńtna-Wólšinka). Etwa 850 m östlich der Ortslage Steinölsa (Kamjetna-Wólšinka) zweigt der Ortsverbindungsweg Steinölsa (Kamjeńtna-Wólšinka) – Horscha (Hóršow) von der S 109 nach Nordosten ab. Am Westrand dieses Weges führt die Grenze bis nach Horscha (Hóršow) und trifft am Forsthaus auf die S 121 (Mücka (Mikow) – See (Jězor).

3. Im Osten

Die Grenze folgt der S 121 etwa 200 m nach Osten und dann weiter der Ortsverbindung Horscha (Hóršow) – Petershain (Hóznica) nach Norden. In Petershain (Hóznica) trifft dieser Weg auf die Straße See (Jězor) – Petershain (Hóznica) – Neuliebel (Nowe Lubolń). Weiter folgt die Grenze dem Westrand dieser Straße und weiter diesem Weg nach Norden bis etwa 100 m südlich des ersten Hofs von Neuliebel (Nowy Lubolń).

4. Im Norden

Ab etwa 100 m südlich des ersten Hofs von Neuliebel (Nowy Lubolń) folgt die Grenze dem Weg, der von Neuliebel (Nowy Lubolń) genau nach Süden führt und folgt diesem bis zur Waldkante und entlang dieser weiter nach Westen bis zur Straße Neuliebel (Nowy Lubolń) – Tschernske (Černsk). Die Grenze folgt der Straße nach Südwesten etwa 730 m und dann dem Weg nach Altliebel (Stary Lubolń) erst nach Norden und weiter nach Westen. Die Grenze folgt weiter dem Weg, welcher südlich Altliebel (Stary Lubolń) nach Westen abknickt, über den Weißen Schöps und die S 153 bis an den Rand der Dürrbacher Heide und von dort weiter dem Weg bis in die Ortslage Dürrbach (Dyrbach). Weiter verläuft die Grenze an der Ortsverbindungsstraße Dürrbach (Dyrbach) – Klitten (Klětno) nach Süden bis zur Kreuzung mit dem Abflussgraben der Teichgruppe Dürrbach (Dyrbach). Diesem folgt die Grenze etwa 200 m nach Osten und schwenkt nach Süden bis zur S 121. Nach Überquerung der S 121 folgt die Grenze dem Weg nach Südosten etwa 250 m und dann dem abzweigenden Feldweg nach Süden bis zur Bahnlinie. Von dort folgt die Grenze dem Bahndamm nach Westen bis zur Spreebrücke bei Uhyst (Delni Wujězd). Die Grenze folgt dem Spreeverlauf am Ost- bzw. Nordufer bis zum Rokotschingraben nördlich des Romanikteiches und folgt diesem Graben bis zur Südseite der B 156. Ab hier verläuft die Grenze südlich und ab dem Kreuzungspunkt S 108/B 156 westlich der B 156 bis zum Ostufer der Spree und folgt der Spree am Ostufer bis zum nördlichen Fußpunkt der ehemaligen Bahnlinie Lohsa (Łaz) – Boxberg (Hamor) in Richtung Boxberg (Hamor) bis zum Schwarzen Schöps und diesem bis zur Mündung in die Spree. Ab hier verläuft die Grenze am Westufer der Spree in Richtung Süden bis zum Wehr Bärwalde (Bjerwałd). Dort folgt die Grenze dem südlichen Fußpunkt der Straße Bärwalde (Bjerwałd) – Umspannwerk und schwenkt nach ca. 2.200 m nach Norden bis zum Lohsasee. Dort folgt sie der Uferböschung entsprechend den ausgemessenen Festpunkten von Festpunkt 192 des setzungsfließgefährdeten Bereiches laut Sanierungsrahmenplan Tagebau Lohsa bis Festpunkt 97. Am Festpunkt 97 verlässt die Grenze den Lohsasee und verläuft weiter entlang des Weges in Richtung Lohsa (Łaz). Die Grenze folgt weiter dem Damm der Fischteiche Lohsa (Łaz), verläuft dann auf dem Dammweg Lohsa (Łaz) – Litschen (Złyčin) bis zur Bahnlinie und weiter am nördlichen Fußpunkt in Richtung Uhyst (Delni Wujězd) bis zum Bahnübergang östlich Litschen (Złyčin). Von diesem Punkt verläuft die Grenze an der Straße nach Litschen (Złyčin) in Richtung Westen und weiter entlang der Hauptstraße von Litschen (Złyčin) bis zur K 9219 in Womiatke (Womjatk). An dieser Straße verläuft die Grenze weiter bis nach Westen über Mortka (Mortkow), Koblenz (Koblicy) nach Groß Särchen (Wulke Źdźary) bis zur B 96.

Festpunkte der Grenzbeschreibung

(Koordinatensystem: UTM – Europa – ETRS 1989 – Zone 33N)

Festpunkte der Grenzbeschreibung Punkt Rechtswert Hochwert

Punkt Rechtswert Hochwert

192 464 528 5 697 467

184 464 297 5 697 339

181 464 179 5 697 026

178 464 093 5 696 819

176 463 994 5 696 936

170 463 676 5 697 306

169 463 388 5 697 657

168 463 207 5 697 535

161 462 814 5 697 032

154 462 810 5 696 550

151 462 785 5 696 425

146 462 874 5 696 063

140 462 943 5 695 857

137 463 063 5 695 461

134 462 892 5 695 349

132 462 765 5 695 274

127 462 469 5 695 015

123 462 271 5 694 947

119 461 881 5 694 865

115 461 567 5 694 870

111 461 090 5 694 812

105 460 890 5 694 442

103 460 668 5 694 265

99 460 558 5 694 125

97 460 499 5 694 102

§ 20