Gesetze / Landesrecht Sachsen / OHT-Biosphärenreservatsverordnung

OHTBRVO

Anlage 1 (zu § 2 Absatz 3)

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Beschreibung der Grenzen des Biosphärenreservates

„Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“

Das Biosphärenreservat wird wie folgt abgegrenzt:

1. Im Westen

Von Groß Särchen (Wulke Ždžary) verläuft die Schutzgebietsgrenze nach Süden entlang der Bundesstraße 96 (B 96) bis zum Ortsausgang Wartha (Stróža). An der Kreuzung mit der Kreisstraße 9221 (K 9221) wechselt die Grenze auf den Bahndamm und verläuft bis zum Betriebsgelände des Kaolinwerkes Caminau (Kamjenej), dann direkt am Nordrand des Betriebsgeländes bis zum Grenzgraben und folgt diesem bis zum Damm des Großen Altteiches. Sie folgt dann dem Damm und dem Weg nach Osten in Richtung Neu-Steinitz (Nowa Ščeńca), schwenkt am Ostufer des Steinbruchteiches nach Süden und folgt diesem Weg bis zum Ortsverbindungsweg von Neu-Steinitz (Nowa Ščeńca) nach Königswartha (Rakecy). Die Grenze verläuft weiter bis zum Betriebsgelände des Kaolinwerkes südöstlich des Winterteiches und quert hier die Kaolingrube in südlicher Richtung auf ca. 580 m. Ab hier folgt die Grenze weiter nach Südwesten der ehemaligen Hermsdorfer Straße bis zum Abzweig nördlich des Niederen Gersdorfteiches. Dort folgt die Grenze dem Weg nach Johnsdorf (Jeńšency) bis zur südlichen Waldkante an der Weißen Lehde und schwenkt nach Osten entlang der Waldkante bis zur S 101. Die Grenze folgt der S 101 über Neuoppitz (Njeradk) bis zum Abzweig des Ortsverbindungsweges Oppitz (Psowje) – Droben (Droby) in Oppitz (Psowje). Die Grenze folgt diesem Weg bis zur Ortslage Droben, schwenkt südlich der Stallanlage Droben auf die Straße nach Osten bis zur Kreuzung mit der S 106 und weiter nach Süden bis zur Kreuzung mit der K 7212 in Lomske (Łomsk).

2. Im Süden

Die Grenze folgt von Lomske (Łomsk) der K 7212 nach Crosta (Chróst), biegt dort ab auf die Oststraße bis zur ehemaligen Bahnunterführung und folgt dem Bahndamm nach Osten bis zur K 7210 in Brehmen (Brěmjo) und dieser nach Osten bis zur B156 in Sdier (Zdźěr). n hier verläuft die Grenze entlang der B 156 nach Neusärchen (Nowe Zdźarki) bis zur Kreuzung mit der S 101, folgt dieser über Särchen (Zdźar) und Klix (Klukš), nach Osten und weiter entlang der K 7223 bis zur Brücke über den Graben vom ehemaligen Altteich zum Kotitzer Wasser. Die Grenze folgt nun dem Graben bis zur Mündung in das Kotitzer Wasser und und diesem sowie dann der Ritschka bachaufwärts bis 160 m oberhalb der Brücke, kreuzt dann das Feld nach Norden und verläuft weiter bis zum Altlauf der Ritschka. Die Grenze folgt dem mäandernden Gewässerlauf und Waldrand nach Osten bis sie entlang der Gemarkungsgrenze Guttau zum Löbauer Wasser läuft. Sie folgt diesem aufwärts bis zum Abzweig des Alten Fließes und dann diesem bis zur bewaldeten Halde. Die Grenze verläuft weiter in Richtung Nordosten am Hang der Halde des Kaolintagebaues bis zum Betriebsgelände und quert dieses. Nach ca. 90 m schwenkt die Grenze rechtwinklig nach Osten entlang des nördlichen Waldrandes zum Alten Fließ. Die Grenze folgt dem Alten Fließ und dann dem östlichen Waldrand des Auwaldes und trifft dann wieder auf das Alte Fließ. Die Grenze folgt dem Fließ bis zum Abflussgraben vom Schleifferteich bis zur S 110. Die Grenze folgt der S 110 etwa 700 m nach Süden und dann und dann dem zweiten nach Nordosten führenden Weg bis zum Zulaufgraben zum Schleifferteich, biegt dort nach Osten um nach 400 m nach Norden immer dem Waldrand bis zum Kleinsaubernitzer Weg und schwenkt hier nach Norden auf den Birkenhainweg. Die Schutzgebietsgrenze folgt diesem Weg bis zur Wegkreuzung „Zum Birkenhain“ und folgt dem Waldweg zur S 109. Die Grenze folgt der S 109 durch die Ortslagen Leipgen (Lipinki) und Steinölsa (Kamjeńtna-Wólšinka). Etwa 850 m östlich der Ortslage Steinölsa (Kamjeńtna-Wólšinka) folgt die Grenze dem Ortsverbindungsweg Steinölsa (Kamjeńtna-Wólšinka) – Horscha (Hóršow) bis zur S 121 in Horscha (Hóršow).

3. Im Osten

Die Schutzgebietsgrenze verläuft entlang der S 121, folgt dann der Ortsverbindung Horscha (Hóršow) – Petershain (Hóznica), weiter der K 8470 bis zum Abzweig nach Kosel (Kózło). Hier folgt die Grenze dem Weg bis zur Krebaer Straße, dieser nach Westen und biegt nach Norden Richtung Zedliger Teiche ab. Sie verläuft weiter am Ostrand der Zedliger Teiche bis zum Weg Tschernske (Černsk) – Zedlig (Sedlik) und diesem nach Westen bis zum Weg nach Neuliebel (Nowy Lubolń).

4. Im Norden

Ab etwa 100 m südlich des ersten Hofs von Neuliebel (Nowy Lubolń) folgt die Grenze dem Weg, der von Neuliebel (Nowy Lubolń) genau nach Süden führt und folgt diesem bis zur Waldkante und entlang dieser weiter nach Westen bis zur Straße Neuliebel (Nowy Lubolń) – Tschernske (Černsk). Die Grenze folgt weiter dem Weg, welcher südlich Altliebel (Stary Lubolń) nach Westen abknickt, über den Weißen Schöps und die S 153 bis an den Rand der Dürrbacher Heide und von dort weiter dem Weg bis in die Ortslage Dürrbach (Dyrbach). Weiter verläuft die Grenze an der Ortsverbindungsstraße Dürrbach (Dyrbach) – Klitten (Klětno) nach Süden bis zur Kreuzung mit dem Abflussgraben der Teichgruppe Dürrbach (Dyrbach). Diesem folgt die Grenze etwa 200 m nach Osten und schwenkt nach Süden bis zur S 121. Nach Überquerung der S 121 folgt die Grenze dem Weg nach Südosten etwa 250 m und dann dem abzweigenden Feldweg nach Süden bis zur Bahnlinie. Von dort folgt die Grenze dem Bahndamm nach Westen bis zur Spreebrücke bei Uhyst (Delni Wujězd). Die Grenze folgt dem Spreeverlauf am Ost- bzw. Nordufer bis zum Rokotschingraben nördlich des Romanikteiches und folgt diesem Graben bis zur Südseite der B 156. Ab hier verläuft die Grenze südlich und ab dem Kreuzungspunkt S 108/B 156 westlich der B 156 bis zum Ostufer der Spree und folgt der Spree am Ostufer bis zum nördlichen Fußpunkt der ehemaligen Bahnlinie Lohsa (Łaz) – Boxberg (Hamor) in Richtung Boxberg (Hamor) bis zum Schwarzen Schöps. und diesen bis zur Mündung in die Spree. Ab hier verläuft die Grenze am Westufer der Spree in Richtung Süden bis zum Wehr Bärwalde (Bjerwałd). Dort folgt die Grenze der Straße „An der Schaltanlage“ und biegt westlich des Umspannwerkes nach Norden um am Zuleiter des Lohsasees nach Osten bis zur Gemeindegrenze Spreetal/Boxberg zu gelangen. Die Schutzgebietsgrenze verläuft entlang der Gemeindegrenze nach Norden und dann ca. 6,6 km entlang der Südgrenze des Truppenübungsplatzes. Dort biegt sie direkt nach Süden auf den Bedienweg des Lohsasees und folgt diesem um den See bis zum Kolpener Weg und schwenkt am Überleiter Lohsasee auf den Weg “Am See“. Die Grenze folgt dem Weg am Ostufer am Dreiweibernsee bis zu den Fischteichen Lohsa (Łaz), weiter dem Damm der Fischteiche Lohsa (Łaz) und verläuft dann auf dem Dammweg Lohsa (Łaz) – Litschen (Złyčin) bis zur Bahnlinie in Richtung Uhyst (Delni Wujězd) und weiter bis zum Bahnübergang östlich Litschen (Złyčin). Von hier folgt die Grenze der Straße nach Litschen (Złyčin) und in Womiatke (Womjatk) der K 9219 über Mortka (Mortkow), Koblenz (Koblicy) nach Groß Särchen (Wulke Źdźary) bis zur B 96.

§ 20