Gesetze / Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Bremen
OFDBremAufgV§ 1
Stand: 10.06.2019
Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Bremen werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Hamburg übertragen. Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.