Gesetze / Opferanspruchssicherungsgesetz
OASG§ 3 Anteilsmäßige Befriedigung
Stand: 10.06.2019
Übersteigen die Ansprüche auf Schadensersatz mehrerer Pfandgläubiger die Höhe der Forderung, erhalten sie Befriedigung nur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche untereinander zur Höhe der Forderung.