Gesetze / Verordnung über Notrufverbindungen
NotrufV§ 1 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- OVG NRW, 10.02.2011 – 13 A 1305/09Zitiert von 7
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 1 NotrufV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.