Gesetze / Neugliederungsdurchführungsverordnung
NeuGlV§ 11 Zuständige Behörde
Stand: 10.06.2019
Der Stimmschein wird von der Gemeindebehörde erteilt, in deren Stimmberechtigtenverzeichnis der Stimmberechtigte eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.