Gesetze / Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung "Biosphärenreservat Mittlere Elbe"
NatSGmElbeV§ 1 Festsetzung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGmElbeV/1#abs-1 (1) Das Gebiet Mittlere Elbe in dem im § 2 näher bezeichneten Umfang wird als Naturschutzgebiete und ein Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung festgesetzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGmElbeV/1#abs-2 (2) Das Gesamtgebiet erhält die Bezeichnung "Biosphärenreservat Mittlere Elbe".