Gesetze / Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung "Biosphärenreservat Mittlere Elbe"

NatSGmElbeV

§ 1 Festsetzung

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGmElbeV/1#abs-1 (1) Das Gebiet Mittlere Elbe in dem im § 2 näher bezeichneten Umfang wird als Naturschutzgebiete und ein Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung festgesetzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGmElbeV/1#abs-2 (2) Das Gesamtgebiet erhält die Bezeichnung "Biosphärenreservat Mittlere Elbe".

§ 2