Gesetze / Namensänderungsgesetz
NamÄndG§ 14 (Inkrafttreten)
Stand: 17.04.2021
Für § 14 NamÄndG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.