Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Überleitung der Gesamtschulrektorinnen, Gesamtschulrektoren – als Koordinatorinnen oder Koordinatoren in Ämter der Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage

Gesetz zur Überleitung der Gesamtschulrektorinnen, Gesamtschulrektoren – als …

Schlussformel

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister des Innern

Zugleich für den Minister der Finanzen

Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Zugleich für die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

sowie den Minister der Justiz

sowie den Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft

Zugleich für die Ministerin für Schule und Bildung

Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und

Chef der Staatskanzlei

Zugleich für die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

§ 3