Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Überleitung der Gesamtschulrektorinnen, Gesamtschulrektoren – als Koordinatorinnen oder Koordinatoren in Ämter der Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage
Gesetz zur Überleitung der Gesamtschulrektorinnen, Gesamtschulrektoren – als …§ 2 Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.