Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zu der Dritten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022
Gesetz zu der Dritten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land …Anlage 1 Anlage
Stand: 26.08.2026
Für Anlage 1 Gesetz zu der Dritten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land … liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.