Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2024 S. 933

Verordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die NRW.BANK als Bewilligungsbehörde für die Programme ResA II, ZunA und BBK und zur Unterstützung der Bewilligungsbehörde im Rahmen des Programmes Ökoprofit

3 Normen · Ausgangsfassung vom 02.12.2024 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Aufgabenübertragung
  3. § 2 Ausschließlichkeit
  4. § 3 Inkrafttreten, Außenkrafttreten
  5. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    17.03.2026 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. März 2026 (GV. NRW. S. 252)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.