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UStAufteilVO

§ 1 Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33951/1#abs-1 (1) Der auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallende Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird auf die einzelnen Gemeinden nach einem Schlüssel aufgeteilt, der gemäß § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung sowie der Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung vom 17. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 285) in der jeweils geltenden Fassung ermittelt wird. Die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtlichen Schlüsselzahlen werden hiermit festgesetzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33951/1#abs-2 (2) Für die Aufteilung des Abrechnungsbetrags für das vierte Quartal 2023 sind die Schlüsselzahlen der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer vom 8. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1151) anzuwenden.

§ 2