Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über den finanziellen Ausgleich nach § 8 Zensusgesetz 2022-Ausführungsgesetz NRW
Verordnung über den finanziellen Ausgleich nach § 8 Zensusgesetz 2022-Ausführungsgesetz …Anlage 1 Anlage 1
Stand: 26.08.2026
Für Anlage 1 Verordnung über den finanziellen Ausgleich nach § 8 Zensusgesetz 2022-Ausführungsgesetz … liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.