Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Nachweisgesetz

Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von …

§ 2 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister des Innern

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

§ 1