Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Nachweisgesetz
Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von …§ 2 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister des Innern
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales