Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Bau 2.1 –VAPbD LG 2.1

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Bau 2.1 –VAPbD LG 2.1

Anlage 1 Anlage 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für Anlage 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Bau 2.1 –VAPbD LG 2.1 liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 28