Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Antiochenisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland und Mitteleuropa mit Sitz in Köln sowie an die Maktab Tarighat Oveyssi Shahmaghsoudi („School of Islamic Sufism“) mit Sitz in Düsseldorf

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

§ 2