Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Zweite Verordnung über besondere haushaltsrechtliche Verfahrensweisen im Zuge des Wiederaufbaus nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021

Zweite Verordnung über besondere haushaltsrechtliche Verfahrensweisen im Zuge des …

§ 7 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2030 außer Kraft.

Die Ministerin

für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

des Landes Nordrhein-Westfalen

§ 6