Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Zweite Verordnung über besondere haushaltsrechtliche Verfahrensweisen im Zuge des Wiederaufbaus nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
Zweite Verordnung über besondere haushaltsrechtliche Verfahrensweisen im Zuge des …§ 7 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2030 außer Kraft.
Die Ministerin
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen