Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Zweite Verordnung über besondere haushaltsrechtliche Verfahrensweisen im Zuge des Wiederaufbaus nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
Zweite Verordnung über besondere haushaltsrechtliche Verfahrensweisen im Zuge des …§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung gilt für Kommunen, die in der Gebietskulisse liegen, welche als Anlage 1 dem Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung „Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ vom 10. September 2021 (MBl. NRW. S. 716, ber. S. 716a) in der jeweils geltenden Fassung beigefügt ist. Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wird im Folgenden als Schadensereignis bezeichnet.