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MI-Satzung

§ 15 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 2021 übereinstimmende Satzungen nicht von allen Landesmedienanstalten erlassen und veröffentlicht worden, wird diese Satzung gegenstandslos. Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) veröffentlicht im Internetauftritt unter der Dachmarke „die medienanstalten“, ob alle Landesmedienanstalten innerhalb der Frist des Satzes 2 übereinstimmende Satzungen erlassen und veröffentlicht haben.

Düsseldorf, den 29. Oktober 2021

Der Direktor

der Landesanstalt für Medien

Nordrhein-Westfalen (LfM)

Dr. Tobias S c h m i d

§ 13