Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / MB-Satzung

MB-Satzung

§ 5 Chancengleichheit

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33115/5#abs-1 (1) Anbieter von Medienplattformen müssen den Zugang zu ihren Medienplattformen so anbieten, dass Angebote im Rahmen von § 82 Abs. 2 MStV weder unmittelbar noch mittelbar bei der Verbreitung oder Vermarktung unbillig behindert werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33115/5#abs-2 (2) Die Unbilligkeit einer Behinderung ist bei umfassender Abwägung der Interessen der Beteiligten und unter Berücksichtigung der auf die Sicherung der Meinungs- und Angebotsvielfalt gerichteten Zielsetzung des MStV und dieser Satzung festzustellen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33115/5#abs-3 (3) Eine unbillige Behinderung liegt insbesondere vor, wenn Medienplattformen im Rahmen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren keine realistische Chance auf Zugang eröffnen oder die Zugangsbedingungen zu einer strukturellen Benachteiligung von Angeboten nach § 82 Abs. 2 MStV führen.

§ 4 § 6