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MB-Satzung§ 3 Signalintegrität, Überlagerungen und Skalierungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33115/3#abs-1 (1) Eine technische Veränderung im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 1 MStV liegt auch vor, wenn technisch bereitgestellte HbbTV-Signale von Medienplattformanbietern nicht weitergeleitet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33115/3#abs-2 (2) Einer Überlagerung im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 2MStV stehen akustische oder visuelle Einblendungen gleich, die zeitlich unmittelbar nach Anwahl durch den Nutzer und vor Beginn des Rundfunkprogramms erfolgen (Pre-Roll).
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33115/3#abs-3 (3) Eine Veranlassung im Einzelfall im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 2 und 3 MStV erfolgt durch eine eindeutige Handlung des Nutzers, mit der freiwillig, für die konkrete Nutzungssituation und unmissverständlich bekundet wird, dass der Nutzer die Überlagerung oder Skalierung auslösen will. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Nutzer entsprechend gekennzeichnete visuelle oder akustische Bedienelemente zum Auslösen der Überblendung oder der Skalierung verwendet.