Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2020/2021

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für die Bestimmung der Zulassungszahl und die Vergabe der danach verfügbaren Studienplätze gelten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, §§ 34 und 35 der Vergabeverordnung NRW vom 13. November 2020 (GV. NRW. S. 1060).

§ 1 § 3