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Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“§ 1 Errichtung und Rechtsform
Stand: 26.08.2026
Das Land Nordrhein-Westfalen errichtet unter dem Namen „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in Düsseldorf hat.