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Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019

Anlage 1 Anlage

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für Anlage 1 Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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§ 2