Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Überleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und über die künftig wegfallenden Ämter

Verordnung zur Überleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel XI § 2 Satz 2 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern auch im Land Berlin.

§ 1 § 3