Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärter Verordnung über die Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärter § 6 Stand: 26.08.2026 Nordrhein-Westfalen (weggefallen)